Auskunftsanspruch gegen BND
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 9. November 2023 entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) verpflichtet ist, einem Journalisten Auskünfte hinsichtlich der mit Medienvertreter:innen geführten Hintergrundgespräche zu gewähren (BVerwG 10 A 2.23, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Konkret ist der BND dazu verpflichtet, den Journalisten darüber zu informieren, welche fünf Medien zwischen 2019 und 2020 die meisten Einzelhintergrundgespräche führten, um wie viele Gespräche es sich handelte und wie viele Gespräche mit Journalist:innen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geführt worden sind. Der BND hatte das Auskunftsbegehren zunächst abgelehnt, da es insoweit an einer statistischen Auswertung fehle. Das BVerwG sprach dem Journalisten seinen geltend gemachten Anspruch nun aus dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse zu.
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