USM zum EuGH
Der BGH hat wie erwartet mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 das Verfahren zum möglichen Urheberrechtsschutz des modularen Möbelsystems »USM Haller« ausgesetzt und dem EuGH drei Fragen zum Werkbegriff in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorgelegt (I ZR 96/22, Veröffentlichung in der ZUM folgt). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des BGH hervor.
In dem Verfahren wendet sich die Klägerin und Herstellerin des »USM-Möbelsystems« gegen das Angebot der Beklagten, die einen Online-Shop für Ersatz- und Erweiterungsteile für dieses Möbelbausystem betreiben. Die Klägerin macht u.a. eine Urheberrechtsverletzung geltend, da das Möbelsystem als Werk der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz genieße. Der BGH hatte am ersten Verhandlungstag bereits nahe gelegt, dass das Verfahren ausgesetzt werde (vgl. Meldung vom 29.11.2023).
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