Jugendschutz im Internet
Eine Recherche von netzpolitik.org in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk legt die Funktionsweise und insbesondere festgestellte Defizite von »Deutschlands wichtigstem Jugendschutz-Filter« dar.
»JusProg« ist der einzige Jugendschutz-Filter in Deutschland, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und offiziell anerkannt ist. Der Filter kann von Eltern und anderen Institutionen wie etwa Schulen kostenlos installiert werden. Er sperrt sodann den Zugriff auf als schädlich bzw. nicht altersgerecht eingestufte Internetseiten. Eine gesperrte Seite kann aber etwa nach Rücksprache mit den Eltern freigeschaltet werden. Dies werde allerdings nicht in jedem Fall als sinnvoll bzw. zielführend wahrgenommen und könne bedeuten, dass einem Kind wichtige und altersgerechte Informationen vorenthalten würden.
Die Recherche von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk ergab, dass »JusProg« in 74 Fällen Seiten sperrte, die eigentlich Rat und Aufklärung zu sensiblen Themen liefern sollten (sogenanntes »Overblocking«). Nach einem Hinweis wurde dieser Fehler in den meisten Fällen allerdings unverzüglich behoben. Das Ergebnis der Recherche werfe nichtsdestotrotz die Frage auf, wer prüfe, wie »JusProg« oder vergleichbare Filter korrekt funktionierten. Immerhin bewegten sich solche Filter auf einem schmalen Grat zwischen beabsichtigtem Jugendschutz und der unbeabsichtigten Blockierung von berechtigten Informationsinteressen.
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