mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.05.2024; 18:08 Uhr
Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft
Digital Services Coordinator nimmt seine Arbeit auf

Das Digitale-Dienste-Gesetz tritt heute in Kraft. Damit nimmt die Bundesnetzagentur als sogenannter »Digital Services Coordinator« die Aufgabe als Aufsichtsbehörde über digitale Dienste auf. Es berichtet u.a. heise.online.

Der Bundestag beschloss das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) im März dieses Jahres. Ziel des Gesetzes ist es, den nationalen Rechtsrahmen an den Vorgaben des Digital Services Acts (DSA) auszurichten und insbesondere sicherzustellen, dass die digitalen Dienste die Vorschriften aus dem DSA einhalten. Dafür ist der »Digital Services Coordinator« (DSC) zuständig. Dies ist in Deutschland eine unabhängige Stelle innerhalb der Bundesnetzagentur (vgl. Meldung vom 22. März 2024).

Die Bundesnetzagentur nimmt nunmehr Beschwerden von Nutzer:innen entgegen und überwacht, dass Online-Dienste die Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Der DSC ist bei schweren Verstößen auch dazu berechtigt, Zwangs- und Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens zu verhängen. Mit dem Inkrafttreten des DDG verlieren das Telemediengesetz (TMG) sowie der Großteil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ihre Wirkung. 

Zum Inkrafttreten des Gesetzes erklärte Bundesminister für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland Volker Wissing: »Nie war eine starke Plattformaufsicht so wichtig wie heute«.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7339:

https://www.urheberrecht.org/news/7339/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.