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28.06.2002; 13:47 Uhr
Kein Schadensersatz für Verwendung eines fremden Beitrags in "TV Total"
AG Köln: 45-Sekunden-Ausschnitt keine Rechtsverletzung, da zulässiges Zitat

Die Kölner Produktionsfirma Brainpool muss für die teilweise Verwendung eines fremden Beitrags in der Sendung "TV Total" keinen Schadensersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Köln (AG) in einem am 28.6.2002 veröffentlichten Urteil (Az. 125 C 627/01). Brainpool hatte für eine Folge der von Stefan Raab moderierten und im Abendprogramm des Senders ProSieben ausgestrahlten Show Teile eines Beitrags verwendet, der ursprünglich für den Sender RTL produziert worden war. Insgesamt wurden dabei 45 Sekunden des zweiminütigen Filmes übernommen. Nach Auffassung des zuständigen Richters lag in dieser Übernahme aber keine Verletzung fremder Leistungsschutzrechte. Bei der Verwendung des Beitrags handele es sich um ein zulässiges Zitat, das ohne Zustimmung des betroffenen Rechteinhabers erlaubt sei, entschied das AG. Das Urteil hat möglicherweise Auswirkungen auf einen anderen Rechtsstreit gegen Brainpool, der zur Zeit am Landgericht Köln (LG) anhängig ist. Die Produktionsfirma war Ende 2001 vom Sender RTL verklagt worden, weil sie in "TV Total" insgesamt 194 Ausschnitte aus RTL-Sendungen mit einer Gesamtlänge von 215 Minuten verwendet hatte. RTL fordert deshalb von Brainpool Lizenzgebühren in Höhe von rund 600.000 Euro. Nach Auffassung des Kölner Senders hat die Produktionsfirma durch die eigenmächtige Übernahme der Ausschnitte Rechte von RTL verletzt. Vor Gericht berief sich RTL auch darauf, es sei gängige Praxis mit anderen Sendern, dass für verwendetes Fremdmaterial gezahlt werde. Brainpool lehnt die Zahlung von Honoraren bisher ab. Die Firma steht auf dem Standpunkt, bei den Ausschnitten handele es sich um kommentierte "künstlerische Kollagen".

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