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13.06.2024; 17:42 Uhr
»Shitstorm«-Teilnehmer haftet für Gesamtschaden
Urteil des ÖOGH

Das Opfer eines »Shitstorms« kann von einer »Shitstorm«-Teilnehmer:in den Ersatz des gesamten dadurch entstandenen Schadens verlangen. Dies hat der Oberste Gerichtshof in Österreich durch Urteil entschieden (Ob 210/23k), worüber heise online berichtet.

Geklagt hatte ein Polizist, der online durch ein Posting zu Unrecht eines rechtswidrigen Verhaltens bezichtigt worden war. Dieses Posting hatte der Beklagte neben unzähligen weiteren Personen geteilt, sodass sich ein sogenannter »Shitstorm« entwickelte. Der Beklagte hatte den Inhalt des Postings nicht selbst überprüft.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs in Österreich (ÖOGH) haftet der Beklagte daher für den gesamten »immateriellen Schaden«, den der Kläger geltend macht: »Es genügt der Nachweis des Klägers, Opfer eines Shitstorm[s] gewesen zu sein, und dass sich der konkret belangte Schädiger daran rechtswidrig und schuldhaft beteiligt hat […]«, so das Gericht.

Dem Beklagten steht es nun frei, bei weiteren »Shitstorm«-Teilnehmer:innen Regress zu nehmen. Die damit verbundenen Hürden lägen in seiner Sphäre. 

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[IUM/ee]

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