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13.06.2024; 17:56 Uhr
Identifizierende Berichterstattung im Kontext des »Sylt-Videos«
Eilentscheidung des LG München I

Das Landgericht München I hat es der BILD-Zeitung mit Beschluss vom 12. Juni 2024 u.a. untersagt, das »Sylt-Video« sowie zahlreiche Screenshots unverpixelt zu veröffentlichen (26 O 6325/24). Darüber berichtet LTO.

Das »Sylt-Video« ist ein privater Videomitschnitt, der junge Menschen auf Sylt während einer Party zeigt. Sie rufen auf die Melodie des Liedes »L'Amour Toujours« von Gigi D'Agostino »Deutschland den Deutschen – Ausländer raus«. Das Video kursierte tagelang im Internet und sorgte für große Empörung (vgl. schon Meldung vom 29. Mai 2024).

Die Antragstellerin, eine Frau, die in dem Video die Worte »Ausländer raus« singt, hatte sich neben der unverpixelten Veröffentlichung des Videos und der dazugehörigen Screenshots u.a. auch gegen die Nennung ihres Vornamens gewehrt. Sie berief sich auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG). Das Landgericht (LG) München I entschied antragsgemäß. Der Beschluss enthält keine Begründung. 

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