Neues Urhebervertragsrecht tritt am 1. Juli in Kraft
Das neue Urhebervertragsrecht tritt wie geplant am 1.7.2002 in Kraft. Darauf hat das Bundesjustizministerium (BMJ) am 28.6.2002 hingewiesen. Kernpunkte des Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern sind die Einführung eines gesetzlichen Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung, die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln durch Urheber- und Verwertervereinigungen und eine umfangreiche Neufassung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Für den Ausgleich in der Lizenzkette soll dabei ein gesetzlicher Durchgriffsanspruch gegen den Verwerter sorgen, bei dem die Erlöse anfallen. Überschattet wird das Inkrafttreten des Gesetzes von Befürchtungen der Verwertungswirtschaft, die neuen Regelungen würden zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) hatte zuletzt Mitte Juni 2002 gewarnt, vor allem die Neuregelung des sogenannten Bestseller-Paragraphen in § 32 a Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) werde die Gerichte beschäftigen. Der Wortlaut des Gesetzestextes sei aus sich heraus nicht verständlich. Dazu komme, dass die buchstäblich in letzter Minute eingefügte Regelung nicht begründete worden sei. Auch der Gesetzgeber werde wohl erst "in vielen Jahren durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren", meinte der Börsenverein. Eine befriedigende Lösung sei vermutlich erst nach gesetzgeberischen Korrekturen erreichbar.
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