Podcast »Rammstein – Row Zero« und das Urheberrecht
Der Norddeutsche Rundfunk hat seinen Podcast »Rammstein – Row Zero« vorerst von allen Plattformen gelöscht. Hintergrund ist eine urheberrechtliche Unterlassungsklage der Band Rammstein wegen der Verwendung ihrer Musik in der Produktion. Darüber berichtet u.a. LTO.
Nachdem im vergangenen Jahr verschiedene Vorwürfe gegen die Band Rammstein und insbesondere gegen ihren Sänger Till Lindemann erhoben wurden, die ein mögliches System der Zuführung von Frauen auf Rammstein-Konzerten betrafen, hatte es bereits eine Vielzahl von presserechtlichen Streitigkeiten zwischen Lindemann und den berichtenden Medien gegeben.
Im hiesigen Verfahren machte die Band nun geltend, die musikalische Untermalung des Podcasts »Rammstein – Row Zero« mit ihren Liedern sei urheberrechtswidrig. In einem Hinweisbeschluss vom 4. Juni 2024 folge das Landgericht (LG) Hamburg dieser Einschätzung. Dies begründete das Gericht u.a. wie folgt: Die Nutzung der Lieder als Untermalung sei eine Bearbeitung iSd § 23 Abs. 1 des Urhebergesetzes (UrhG). Diese sei von den Gema-Verträgen nicht abgedeckt, sodass es der Zustimmung der Urheber:innen bedurft hätte (310 O 142/24).
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