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23.07.2024; 18:52 Uhr
»Spiegel«-Eilverfahren in der Causa »Lindemann« beendet
Spiegel will in Hauptsacheverfahren vor den BGH

Das Eilverfahren des Rammstein-Sängers Till Lindemann gegen eine »Me Too«-Verdachtsberichterstattung des Spiegels hat mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Juli 2024 seinen Abschluss gefunden (7 U 37/23). Das Gericht gab dem Antrag Lindemanns teilweise statt und untersagte insbesondere die Äußerung des Verdachts, Frauen seien K.O.-Tropfen verabreicht worden. Darüber berichtet LTO.

Der Prozessvertreter des Spiegels hatte insoweit noch argumentiert, dass der streitgegenständliche Bericht einen solchen Verdacht gar nicht erst aufgestellt habe. Dieser sei von der Antragstellerseite wie »ein Flickenteppich aus verschiedenen Äußerungen [im Spiegel-Text] zusammengebastelt« worden. Dies beurteilte das Oberlandesgericht (OLG) anders. Auch fehlte es nach Ansicht des Gerichts an einem Mindestbestand an Beweistatsachen hinsichtlich dieses Verdachts, wobei es sich um eine Voraussetzung für eine zulässige Verdachtsberichterstattung handelt: Tragfähige Indizien für die Verabreichung von K.O-Tropfen seien nicht glaubhaft gemacht worden.

Hinsichtlich der Verdachtsäußerung, Lindemann habe zudem Alkohol eingesetzt, um Frauen sexuell gefügig zu machen, entschied das OLG hingegen zugunsten des Antragsgegners. Dies hatte die Vorinstanz noch anders beurteilt.

Der Spiegel erklärte im Anschluss, das in dieser Sache bereits angelaufene Hauptsacheverfahren solle zur Klärung der Fragen des Falles durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geführt werden. 

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