Pressetelefon abgehört
Die »Abhöraktion« des Pressetelefons der aktivistischen Gruppe Letzte Generation durch das bayerische Landeskriminalamt war rechtmäßig. Dies entschied das Landgericht München I nun auch in zweiter Instanz, wie u.a. beck aktuell berichtet.
Das Landgericht (LG) München I begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass das deklarierte Pressetelefon einer Klimaaktivistin gehört habe, gegen die wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) ermittelt werde. Für die Ermittlungen sei die »Abhöraktion« erforderlich und angemessen gewesen. Zudem habe sich die Aktion »nicht direkt gegen Medienvertreter gerichtet«. Das Telefon sei auch nicht ausschließlich als Pressekontaktstelle genutzt worden.
Vertreter:innen der beteiligten Medienorganisationen zeigten sich mit der Entscheidung nicht zufrieden. Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) sei nur unzureichend berücksichtigt worden. Weitere gerichtliche Schritte würden geprüft.
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