Medienanstalten sollen Selbstkontrolle korrigieren dürfen
Die Landesmedienanstalten sollen auch nach der Neuregelung des Jugendmedienschutzes durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag im Verhältnis zur freiwilligen Selbstkontrolle das letzte Wort behalten. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten Deutschlands (DLM) teilte am 2.7.2002 mit, die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) habe der DLM entsprechende Eingriffsmöglichkeiten der neu zu gründenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugesichert. Die Landesmedienanstalten sollen danach auch in Zukunft Fehlentscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen für künftige weitere Ausstrahlungen korrigieren können. Nach Darstellung der DLM hat Simonis eine entsprechende Klarstellung im geplanten Staatsvertrag in Aussicht gestellt. DLM-Vorsitzender Norbert Schneider begrüßte die Ankündigung der SPD-Politikerin und bezeichnete die zugesagte Klarstellung als "außerordentlich wichtig". Schneider warnte, Selbstkontrolleinrichtungen würden auf Dauer "dysfunktional", wenn ihre Entscheidungen de facto endgültig seien. Ein effektiver Jugendschutz sei nur möglich, wenn private Selbstkontrolle und staatliche Aufsicht "funktional ausbalanciert" würden.
Nach dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten neuen Jugendschutzrecht soll die freiwillige Selbstkontrolle der Medien erheblich gestärkt werden. Der Jugendschutz soll so weit wie möglich Selbstkontrolleinrichtungen übertragen werden. Für deren Tätigkeit soll allerdings anders als bisher eine staatliche Zulassung erforderlich sein. Bereits diese Zulassungspflicht ist in Teilen der Medienwirtschaft auf erheblichen Widerstand gestoßen. So hat die Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) bereits Mitte Juni 2002 erklärt, sich aus dem freiwilligen Jugendmedienschutz zurückzuziehen, falls an der geplanten "regulierten Selbstregulierung" festgehalten werde. Die Mitglieder der FSM sehen nach eigenen Angaben "keinen Sinn in einer Selbstkontrolle, die staatlich reguliert wird". Regulierte Selbstregulierung sei "ein Widerspruch in sich". Vorbehalte hat die FSM vor allem gegen die Ermessens- und Eingriffsspielräume, die nach jetzigem Stand bei der Anerkennung von Selbstkontrolleinrichtungen geplant sind, und gegen die Befristung der Anerkennung. Für die FSM ist allenfalls vorstellbar, sich zur Schaffung größerer Transparenz bei einer staatlichen Stelle zu akkreditieren und dabei die eigene Arbeitsweise offenzulegen.
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