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22.08.2024; 00:09 Uhr
Gründe für Aussetzung des »Compact«-Verbots
Menschenwürdewidrige Prägung zweifelhaft

Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für die vorläufige Aussetzung des Verbots des Magazins »Compact« vom 14. August 2024 liegen vor. Das Gericht konnte zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichenden Anhaltspunkte feststellen, die darauf schließen ließen, dass die verfassungswidrigen Passagen im Magazin dieses maßgeblich prägten. Es berichtet u.a. LTO.

Die »COMPACT-Magazin GmbH«, die u.a. die Zeitschrift »Compact« herausgibt, war Mitte Juli durch das Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) verboten worden. Das BMI begründete dies mit der verfassungsfeindlichen Ausrichtung der Gesellschaft. Das Verbot stützte das BMI dabei auf das Vereinsrecht, was bei vielen Beobachter:innen mit Blick auf die Pressefreiheit auf Kritik stieß. Mit Beschluss vom 14. August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Verbot vorerst ausgesetzt (vgl. Meldung vom 15. August 2024).

Die Gründe der Entscheidung zeigen jedoch erhebliche Zweifel des Gerichts an der Verfassungsmäßigkeit des Magazins auf. Zudem lautet der Leitsatz der Entscheidung: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des 'präventiven Verfassungsschutzes' auch gegenüber (…) Medienorganisationen erlassen werden.« Dies sei bereits höchstrichterlich geklärt. Das Gericht mache damit deutlich, dass es am Erfolg des Vorgehens gegen das Verbot in der Hauptsache zweifelt, so die Meldung.

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