Kommission verklagt Belgien wegen Nichtumsetzung der Verleihrichtlinie
Die Europäische Kommission (Kommission) wird gegen Belgien wegen Nichtumsetzung der Vermiet- und Verleihrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage erheben. Das kündigte die Behörde am 3.7.2002 in Brüssel an. Das Königreich habe es versäumt, die von der Richtlinie geforderten Ausschlussrechte einzuführen oder statt dessen gesetzliche Vergütungsanspruch zu Gunsten der Urheber einzuführen. Die Kommission habe deswegen bereits Anfang 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien eingeleitet. Das Land habe darauf aber genauso wenig reagiert wie auf eine sogenannte "mit Gründen versehene Stellungnahme", die die Kommission im Dezember 2001 abgegeben habe. Zunächst nicht Klage erheben will die Behörde dagegen gegen Dänemark. Zwar hätten auch die Dänen die Richtlinie, und zwar deren Vorgaben für ein Verbreitungsrecht, nicht ausreichend umgesetzt. Man habe sich aber entschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren auf Grund "sehr konstruktiver Gespräche mit den dänischen Behörden" vorläufig auszusetzen.
Dokumente:
- Pressemitteilung der Kommission v. 3.7.2002
- Richtlinie des Rates zum Vermietrecht und Verleihrecht v. 19.11.1992 (92/100/EWG), konsolidierte Fassung
Institutionen:
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