Persönlichkeitsrechtsverletzung auf YouTube
Heise online berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Juli 2024, in dem sich das Gericht mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf der Plattform YouTube beschäftigte. Die Plattform müsse auch nach Inkrafttreten des Digital Services Acts einem Antrag auf Löschung eines Videos wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nur dann nachkommen, wenn die Rechtsverletzung unschwer erkennbar sei (3 U 2469/23, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
Dem Urteil lasse sich der zugrundeliegende Sachverhalt nur eingeschränkt entnehmen, so heise online. Während die Vorinstanz noch zugunsten des Klägers entschieden hatte, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg nunmehr fest: Ein Sperrungsanspruch ergäbe sich weder aus Artikel 6 Absatz 1 Digital Services Act (DSA) noch aus Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Gericht verwies den Kläger damit direkt an den Urheber des angegriffenen Videos.
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