»Compact«-Verbot I
In einem Gastkommentar auf LTO lobt Wolfgang Schulz den »Balanceakt« zwischen dem Schutz des Rechtsstaates und der Gewährleistung der grundrechtlich garantierten Freiheiten, den der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche bezüglich des sogenannten »Compact«-Verbots gemeistert habe.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot (u.a.) des Magazins »Compact« mit Entscheidung vom 14. August 2024 vorerst ausgesetzt (vgl. Meldung vom 15. August 2024). Schulz erachtet die Entscheidung als unaufgeregte Antwort auf die demokratiefeindlichen Angriffe auf den Rechtsstaat, die auch vom Magazin »Compact« ausgegangen seien. Er mahnt jedoch an, dass der Schutz der Pressefreiheit in Zukunft anhand von klareren Maßstäben gewährleistet werden müsse. Hier bedürfe es – über den Fall des »Compact«-Verbots hinaus – teils auch spezifischer medienrechtlicher Regelungen.
Prof. Dr. Wolfgang Schulz ist Inhaber des Lehrstuhls für Medienrecht, Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Hamburg und u.a. Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut.
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