Öffentlich-Rechtliche wollen werben dürfen
Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland hat sich dafür ausgesprochen, dass öffentlich-rechtliche Medien auch in ihren Online-Mediatheken werben dürfen. Darüber berichtet golem.
Tobias Lammert, Geschäftsführer der ARD Media, erklärte in diesem Zusammenhang, dass es »einem Werbeverbot durch die Hintertür gleich[komme], wenn die Medienpolitik unverändert dabei bleibt, die Mediathek weiterhin selbst von einer moderaten Vermarktung freizuhalten«. Aktuell ist es den Öffentlich-Rechtlichen nämlich gesetzlich nicht erlaubt, in diesem Bereich Werbung zu schalten. Auch im Übrigen ist das Werbeverhalten für Öffentlich-Rechtliche im Medienstaatsvertrag stark reguliert.
Hintergrund der Forderung ist auch, dass die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) in den kommenden Jahren mit einem erheblichen Rückgang der Werbeeinnahmen im linearen Bereich rechne, so die Meldung.
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7492:
https://www.urheberrecht.org/news/7492/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.