Verdachtsberichterstattung in der Causa »Till Lindemann«
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 11. September 2024 der Berufung Till Lindemanns in einem Eilverfahren teilweise stattgegeben. Sie betraf eine Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung im Zusammenhang mit möglichen sexuellen Übergriffen Lindemanns (16 U 122/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Die Süddeutsche Zeitung hatte u.a. über die Fälle zweier Frauen berichtet. In einem Fall habe die Berichterstattung nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main den Verdacht erzeugt, der Frontsänger der Band Rammstein, Till Lindemann, habe an einer Frau sexuelle Handlungen ohne Einwilligung vorgenommen. Für eine solche Berichterstattung habe es aber an dem erforderlichen Maß an Beweistatsachen gefehlt. Denn die betroffene Frau habe selbst von Erinnerungslücken im Zusammenhang mit dem Vorfall gesprochen.Die Schilderungen einer weiteren Frau hätten hingegen einen entsprechenden Verdacht nicht erweckt und seien daher zulässig gewesen.
Die Entscheidung im Eilverfahren ist nicht anfechtbar. Sie ist Teil einer Reihe von Entscheidungen zur sogenannten »Me too-Berichterstattung« im Zusammenhang mit der Band Rammstein (vgl. Meldungen vom 4. Juli 2024, vom 23. Juli 2024 und vom 27. August 2024).
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