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17.09.2024; 18:51 Uhr
FDP-Spitzenkandidat in Sendung zur Brandenburg-Wahl?
Auch OVG Berlin-Brandenburg lehnt Teilnahmerecht ab

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 13. September 2024 einen Antrag des Landesverbandes Brandenburg der Partei Freie Demokratische Partei abgelehnt (OVG 3 S 103/24). Ziel des Antrags war es, den Rundfunk Berlin-Brandenburg zu verpflichten, den FDP-Spitzenkandidaten zu einer Wahlsendung am 17. September 2024 einzuladen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg wie auch der Vorinstanz bestehe kein entsprechendes Recht zur Teilnahme an der Sendung »rbb 24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck«. Das redaktionelle Konzept der Sendung werfe verfassungsrechtlich keine Bedenken auf und insbesondere das Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl sei nicht verletzt. Der brandenburgische Landesverband der Partei Freie Demokratische Partei (FDP) werde in dem Gesamtkonzept des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt.

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