Journalistischer Auskunftsanspruch über BND-Einschätzung zur Ukraine
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12. September 2024 im Eilverfahren das Auskunftserteilungsbegehren eines Journalisten weitgehend abgelehnt (10 VR 1.24). Mit seinem Antrag beabsichtigte der Journalist, den Bundesnachrichtendienst zu verpflichten, Auskünfte im Zusammenhang mit dessen Öffentlichkeitsarbeit zur militärischen Situation in der Ukraine zu erteilen. Es berichtet beck aktuell.
Der Journalist hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit nur einer seiner drei Fragen an den Bundesnachrichtendienst (BND) Erfolg: Auskunft sei zu erteilen über die Anzahl der in diesem Jahr durchgeführten vertraulichen Einzelhintergrundgespräche zur militärischen Situation in der Ukraine. Der Auskunftsanspruch des Journalisten folge aus der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG). Insoweit stünden keine überwiegenden Interessen entgegen. Bei den zwei weiteren Fragen überwögen allerdings die gegenläufigen Geheimhaltungsinteressen.
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