mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.09.2024; 19:23 Uhr
Ergebnis der Tierschutzpartei im rbb
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 18. September 2024 die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg verpflichtet, die Tierschutzpartei in der Ergebnispräsentation zur brandenburgischen Landtagswahl im Landesfernsehprogramm mit eigenem Ergebnis auszuweisen, wenn die Partei mindestens zwei Prozent erreicht. Dies gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Pressemitteilung bekannt.

Die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG) und die daraus folgende redaktionelle Gestaltungsfreiheit der Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) falle in einer Abwägung hinter die legitimen Interessen der Tierschutzpartei zurück: Diese habe einen Anspruch auf sogenannte abgestufte Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung. Die Ausweisung einer Partei auch unterhalb der 5%-Hürde könne erhebliche Auswirkungen auf ihre öffentliche Wahrnehmung haben und der rbb werde dadurch nur gering in seiner Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7516:

https://www.urheberrecht.org/news/7516/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.