Kommt ausnahmsloses Verbot der Ausstrahlung indizierter Filme?
Bei den Beratungen des geplanten Staatsvertrags zum Jugendmedienschutz zeichnet sich eine Mehrheit für ein ausnahmsloses Verbot der Ausstrahlung indizierter Filme ab. Der Evangelische Pressedienst (epd) meldet am 8.7.2002 unter Berufung auf Länderkreise, die Bundesländer neigten dazu, indizierte Filme im Fernsehen künftig ausnahmslos zu verbieten. Entsprechende "Tendenzbeschlüsse" der Rundfunkreferenten müssten allerdings noch in den einzelnen Bundesländern abgeklärt und von den Landesregierungen bestätigt werden. Bisher dürfen indizierte Filme ausnahmsweise nachts ausgestrahlt werden, wenn eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen erscheint. Die entsprechenden Genehmigungen erteilen bei Privatsendern die Landesmedienanstalten, bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deren Kontrollgremien. Ein völliges Ausstrahlungsverbot wäre ein Erfolg vor allem für die bayerische Staatsregierung. Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Erwin Huber (CSU), hatte bereits Anfang Juni 2002 eine entsprechende Gesetzesinitiative angekündigt. Auch die bayerische Familienministerin Christa Stewens (CSU) hatte sich für ein Ausstrahlungsverbot eingesetzt.
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