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24.09.2024; 19:00 Uhr
AfD und MDR-Rundfunkrat
Partei scheitert vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen erachtet die Wahl des sächsischen Landtags bezüglich seiner Vertreter:innen im Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks aus dem Jahr 2021 für verfassungsgemäß. Darüber berichtet u.a. Spiegel Online.

Gegen die Wahl hatte sich die Partei Alternative für Deutschland (AfD) gewendet, da ihre Kandidat:innen bei der Wahl keinen Erfolg hatten. Der Gerichtshof stellte nun im Hauptsacheverfahren fest, dass das angegriffene Wahlverhalten des Landtags weder die Rechte der Fraktion der AfD noch ihrer Mitglieder verletze: Es sei insbesondere verfassungsrechtlich nicht geboten, die in den Rundfunkrat zu wählenden Kandidat:innen nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu bestimmen.

Bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war der Antrag der AfD erfolglos geblieben.

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