Äußerungen im Cum-Ex-Skandal
Das Verwaltungsgericht Köln hat in zwei Urteilen vom vergangenen Freitag entschieden, dass die Äußerungen einer Staatsanwältin und eines Landgerichtspräsidenten in einer Dokumentation zum sogenannten »Cum-Ex-Skandal« das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines betroffenen Bankiers verletzen (9 K 2971/22, 9 K 2938/22, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln untersagte u.a. folgende Äußerungen der Beklagten über den Kläger: »Die fühlen sich halt über allem drüber stehend – auch über dem Gesetz« und »Was dort passiert, ist organisierte Kriminalität. Die unterscheidet sich vom Kriminalitätsgehalt in nichts von Rauschgiftbanden, Clan-Kriminalität, Sprengungen von Geldautomaten – das ist alles derselbe kriminelle Gehalt.« Diese Aussagen seien vorverurteilend und verletzten daher die Rechte des Klägers.
Die Klage eines weiteren Bankiers wurde hingegen als unzulässig abgewiesen.
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