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01.10.2024; 18:12 Uhr
Entscheidung in Deutschlands erstem »KI-Prozess«
Urteil des Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat mit seiner Entscheidung vom vergangenen Freitag das deutschlandweit erste Urteil in einem »KI-Prozess« gesprochen. Es wies die Klage eines Fotografen ab, der sich gegen die Nutzung seiner Werke zum Training von Künstlicher Intelligenz wehrte. Darüber berichtet u.a. netzpolitik.org.

Das Verfahren betraf konkret die Frage, ob der Download eines Bildes durch den Beklagten zulässig gewesen sei, um den Bildinhalt mit der vorbestehenden Bildbeschreibung abzugleichen und darauf aufbauend einen eigenen neuen Datensatz zu erstellen. Nicht zu entscheiden war hingegen, wie eine anschließende Verwendung des Bildes zum Trainieren von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) rechtlich zu bewerten wäre.

Das Landgericht (LG) Hamburg entschied, dass das Herunterladen des streitgegenständlichen Bildes im Rahmen der Erstellung des Datasets von der sogenannten »Text und Data Mining«-Schranke iSd § 60d UrhG erfasst sei. Bei dem Beklagten handelte es sich nämlich um einen Verein, der ein sogenanntes Dataset mit knapp 6 Milliarden Bild-Text-Paaren öffentlich kostenfrei zur Verfügung stellt.

In einem Obiter Dictum äußerte sich das Gericht allerdings auch zu der Frage, ob hier ebenfalls die Schranke des § 44b UrhG einschlägig gewesen wäre. Das Gericht verneinte dies u.a. mit Blick auf die Wertung der neuen KI-Verordnung (EU) 2024/1689.

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