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17.10.2024; 04:08 Uhr
Sahra Wagenknecht gegen Frank Sarfeld
Äußerungsrechtliche Eilentscheidung des OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem Beschluss aus der vergangenen Woche im Eilverfahren einen Unterlassungsanspruch der Politikerin Sahra Wagenknecht bezüglich einer Äußerung des Politikers Frank Sarfeld in der britischen Zeitung The Times verneint (15 W 116/24). Darüber berichtet LTO.

Konkret betraf das Verfahren eine Aussage des Politikers der Christlichen Demokratischen Union Deutschland (CDU), dass Wagenknecht den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine akzeptiere.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln lehnte den dagegen gerichteten Antrag der Politikerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sarfeld in zweiter Instanz ab. Ein Unterlassungsanspruch folge insbesondere nicht aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG, da es sich bei der angegriffenen Äußerung um eine zulässige Meinungsbekundung handele. Sie sei weder verschmähend noch gerate sie als Falschzitat in die Nähe einer unzulässigen Tatsachenbehauptung.

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