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22.10.2024; 00:56 Uhr
Semsrott verurteilt
Verfassungsbeschwerde weiter möglich

Das Landgericht Berlin I hat den Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott am vergangenen Freitag wie angekündigt nach § 353d Nr. 3 StGB schuldig gesprochen (536 Kls 1/24). Die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Paragrafen ist damit weiterhin möglich. Es berichtet u.a. beck aktuell.  

Hintergrund des Strafverfahrens war, dass Semsrott im vergangenen Jahr mehrere Beschlüsse aus laufenden Strafverfahren veröffentlichte und seine Strafverfolgung gemäß § 353d Nr. 3 StGB provozierte. Damit bezweckte Semsrott eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Norm, die dieser mangels »Presseausnahme« für verfassungswidrig hält (vgl. Meldung vom 17. Oktober 2024).

Wie zum Auftakt der Hauptverhandlung angekündigt, sprach die zuständige Strafkammer Semsrott nun schuldig und verwarnte ihn mit Strafvorbehalt. Damit hat der Aktivist sein Ziel erreicht und ein Urteil erhalten, das ihm den Weg zum Bundesverfassungsgericht offenhält. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) forderte hingegen die Bundesregierung als Reaktion auf das Urteil dazu auf, die Norm selbstständig zu reformieren.

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