Störereigenschaft bei KI-Unternehmensauskunft
Das Landgericht Kiel hat in einem Urteil aus dem Frühjahr einen Unterlassungsanspruch gegen einen Wirtschaftsinformationsdienst bejaht, der eine falsche voll automatische Auskunft über den Vermögensstand eines Unternehmens betraf (6 O 151/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Über das nun veröffentlichte Urteil berichtet beck aktuell.
Im Portal des Wirtschaftsinformationsdienstes wurde dem klagenden Unternehmen fälschlicherweise die Vermögenslosigkeit attestiert. Diese Information wurde durch eine vom Portal eingesetzte automatisierte künstliche Intelligenz (KI) ermittelt und veröffentlicht.
Das Landgericht (LG) Kiel bejahte nun einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB analog wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts, so die Meldung. Dass das Portal für die konkret angegriffene Information auf eine voll automatisierte KI zurückgegriffen habe, entbinde es nicht von seiner Störereigenschaft. Es habe die KI bewusst eingesetzt und sich die dadurch getätigten Aussagen zu eigen gemacht.
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