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19.11.2024; 18:40 Uhr
Verfahren um SWR-App »Newszone«
Urteil des LG Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat in der vergangenen Woche die Klage mehrerer Presseverlage gegen die App »Newszone« der Südwestrundfunkanstalt des öffentlichen Rechts (in der Version aus dem Frühjahr 2022) abgewiesen (53 O 213/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet u.a. DWDL.de.

Der Rechtsstreit um die App dauert bereits mehrere Jahre an (vgl. Meldung vom 19. Oktober 2023). Nunmehr hat das Landgericht (LG) Stuttgart in der Sache entscheiden, dass die streitgegenständliche App nicht presseähnlich sei und die Klage der Verlage daher abzuweisen sei, so die Meldung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nachdem die Südwestrundfunkanstalt des öffentlichen Rechts (SWR) die App aufgrund des Verfahrens zunächst stillgelegt hatte, hatte er sie Anfang dieses Jahres in einer angepassten Form wieder verfügbar gemacht (vgl. Meldung vom 3. April 2024). Auch gegen die App in der Version aus dem Frühjahr 2024 wehren sich die Verlage inzwischen gerichtlich.

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