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21.11.2024; 18:52 Uhr
Auskunftsanspruch über erzielte Werbeeinnahmen
Urteil des OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 15. November 2024 einer Journalistin einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Sender RTL Television zugesprochen, der auch die Werbeeinnahmen des Senders im Zusammenhang mit ihren Produktionen umfasst (6 U 60/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Es berichtet u.a. DWDL.de.

Die klagende Journalistin hatte mehrere Formate produziert, die RTL Television ausstrahlte. Um einen etwaigen Nachvergütungsanspruch zu prüfen, musste die Klägerin in einem ersten Schritt den Auskunftsanspruch gemäß § 32e UrhG geltend machen. Wie die Vorinstanz entschied nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass dieser Auskunftsanspruch die Einnahmen durch Werbung erfasse: Dies bezeichne alle Werbespots, »die unmittelbar vor der Sendung, während der Pausen und unmittelbar danach« gezeigt worden seien.

Es handele sich dabei um das erste Urteil eines OLGs, das sich mit der Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß § 32e UrhG im Privatfunk beschäftige. Die Revision ist nicht zugelassen.

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