»Manhattan Bridge«-Entscheidung des BGH
Jan Bernd Nordemann bespricht auf dem Kluwer Copyright Blog die »Manhattan Bridge«-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (I ZR 112/23, Veröffentlichung mAnm in der ZUM folgt), die die Haftung von Online-Marktplätzen für die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke betrifft.
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