Weitere »KI-Klage« der GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hat beim Landgericht München I Klage gegen Suno Inc. eingereicht. Grund sei, dass Suno Inc. geschützte Werke in einem KI-Tool verarbeitet habe, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Dies gab sie in einer Pressemitteilung vom heutigen Tage bekannt.
Suno Inc. ist eine US-amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Das KI-Tool von Suno Inc. habe nach Angaben der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zahlreiche Audioinhalte produziert, die etwa den Originalsongs »Forever Young«, »Atemlos« oder »Mambo No. 5« zum Verwechseln ähnlich seien.
Dies zeige, dass Suno Inc. das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres KI-Musiktools genutzt habe, ohne die Urheber:innen der Werke finanziell zu entschädigen bzw. an der kommerziellen Nutzung zu beteiligen. Daher habe die GEMA heute ihre dagegen gerichtete Klage anhängig gemacht.
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