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28.01.2025; 19:18 Uhr
Entschädigung für Boulevardberichterstattung
Urteil des Zuger Kantonsgerichts

Das Zuger Kantonsgericht hat am vergangenen Montag den Ringier-Verlag wegen einer Berichterstattung über die Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin zu einer Zahlung in Höhe von 309 531 Franken verurteilt. Es berichtet u.a. die NZZ.

Die Berichterstattung betraf eine Landammannfeier im Dezember 2014, auf der es zu einem Sexualkontakt zwischen der damaligen Grünen-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und einem SVP-Kantonsrat gekommen sei.

Bei dem Urteil vom vergangenen Montag handelt es sich um das letzte einer Stufenklage. Das Gericht hatte nunmehr nach bereits erfolgter Feststellung der Persönlichkeitsverletzung zu der Landammannfeier über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden: Der zu zahlende Betrag umfasse den Gewinn, den Ringier mit vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln erzielt habe sowie Zinsen und eine »Parteientschädigung« in Höhe von 112 496 Franken.

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[IUM/ee]

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