Erhöhung des Rundfunkbeitrags bleibt aus
Im Streit um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist es nicht zu einer Beschwichtigung gekommen. Die Erläuterung der Länder gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, warum der neue Finanzierungsstaatsvertrag von der Empfehlung der Kommission abweicht und für 2025 und 2026 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorsieht, konnte die Anstalten nicht zu einer Rücknahme ihrer Verfassungsbeschwerde bewegen. Es berichtet die FAZ.
Ende vergangener Woche hatte die Rundfunkkommission der Länder dargelegt, warum sie eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht in Erwägung gezogen habe. Grund seien insbesondere Rücklagen iHv einer Milliarde Euro, die die Anstalten in den kommenden zwei Jahren nutzen könnten. Die Unterrichtung der Anstalten und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) waren notwendig, da die Rundfunkkommission die Berechnungen der KEF gesetzlich nicht berücksichtigt hatte.
Die Rundfunkanstalten hielten darauf an ihrer eingereichten Verfassungsbeschwerde fest (vgl. Meldung vom 19. November 2024).
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