Kennzeichnungspflicht für manipulierte Social-Media-Fotos
Ein nun veröffentlichtes Gutachten des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Instituts im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz hat untersucht, ob Kennzeichnungspflichten für bearbeitete Social-Media-Fotos ein geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Körperbild- und Essstörungen sein können.
Das Gutachten erachtet die Kennzeichnungspflicht nicht für das Mittel der Wahl. Eine effektive gesetzliche Kennzeichnungspflicht sei u.a. mit Blick auf den bestehenden medienrechtlichen Ordnungsrahmen voraussetzungsvoll. Außerdem sei der positive Effekt einer Kennzeichnung nach aktuellem Forschungsstand zweifelhaft. Vielversprechender sei es, bei den Algorithmen der Plattformen anzusetzen.
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