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06.02.2025; 18:45 Uhr
Künast gegen Facebook III
Verhandlung vor dem BGH

Wie der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag bekannt gab, verhandelt er am 18. Februar 2025 über wechselseitige Revisionen, die die Frage betreffen, welche Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks bestehen, wenn über die Anspruchsteller:innen auf der Plattform dieses Netzwerks falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden (VI ZR 64/24).

Dem Verfahren liegt ein Rechtsstreit aus Frankfurt zugrunde, den die Politikerin Renate Künast gegen die Plattform Facebook führte (vgl. Meldung vom 25. Januar 2024ZUM-RD 2024, 193 mAnm Schopp ZUM-RD 2024, 200). Infrage steht nach dem Hinweis des Bundesgerichtshofs (BGH), ob die Klägerin ihre Ansprüche auf Art. 17 und Art. 82 DSGVO stützen könnte und welche Bedeutung dem Digital Services Act (insbesondere Art. 6 Abs. 4 und Art. 8 DSA) zukommt.

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