Haftung der Betreiber:innen eines Online-Marktplatzes
Generalanwalt Szpunar hat in der Rechtssache »Russmedia Digital und Inform Media Press« seine Schlussanträge vorgelegt (C-492/23). Demnach seien Betreiber:innen von Online-Marktplätzen unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für Nutzerinhalte nach der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr befreit. Jedoch bestünden klare Verantwortlichkeiten nach der DSGVO. Dies gab der EuGH in einer Pressemitteilung bekannt.
Der Fall betrifft die Veröffentlichung einer Anzeige auf der Website Publi24.ro, mit der eine Person scheinbar sexuelle Dienstleistungen anbot. Dabei handelte es sich aber um einen Fall des Identitätsdiebstahls. Nach Beschwerde der betroffenen Person entfernte der Betreiber der Website die Anzeige, jedoch war sie bereits weiterverbreitet worden.
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