Reichweite der Selbstöffnung
Mit einem Urteil aus der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Eilverfahren entschieden, dass das eigene Kommentieren einer aktuellen Beziehung nicht die Selbstöffnung bezüglich einer vergangenen Beziehung zur Folge habe (16 U 8/24). Dies gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.
In dem Verfahren wehrte sich ein prominenter Fußballspieler gegen die Berichterstattung über eine vergangene Beziehung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied nun, dass sich der Fußballer durch das Kommentieren seiner gegenwärtigen Beziehung nicht insoweit selbst geöffnet habe, dass die Beklagte über bestimmte Umstände aus einer vergangenen Beziehung berichten dürfe. Der Umfang der Selbstöffnung sei »eher eng zu ziehen«.
Auch das erstinstanzliche Landgericht hatte die Berichterstattung weitgehend untersagt.
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