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13.02.2025; 19:29 Uhr
Russland verletzt Art. 10 EMRK
Urteil des EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 entschieden, dass Russland Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt mit einem im März 2022 verabschiedeten Gesetz zur zulässigen Meinungsäußerung im Zusammenhang mit der Ukrai­ne-In­va­si­on (11884/22 u.a.). Darüber berichtet beck aktuell.

Das Gesetz untersagt es, das Militär zu »diskreditieren« oder »falsche Informationen« über dessen Aktionen zu verbreiten. Der Angriff auf die Ukraine darf nach dem Gesetz nur als »besondere militärische Operation« bezeichnet werden. Gegen das Gesetz klagten 178 Einzelpersonen und zwei Medienorganisationen, die aufgrund des Gesetzes verurteilt worden waren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte u.a., dass das Gesetz und die darauf basierenden Verurteilungen über den Schutz nationaler Interessen hinausgingen und gezielt Meinungen unterdrückten. Dies stehe im Widerspruch zu Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Dokumente:

[IUM/ee]

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