mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.02.2025; 16:39 Uhr
Besorgnis der Befangenheit im X-Verfahren vor dem LG Berlin II
Ablehnungsgesuch stattgegeben

Das Landgericht Berlin II hat einem Ablehnungsgesuch gegen den Richter in einem Verfahren gegen den Kurznachrichtendienst X wegen der Besorgnis der Befangenheit stattgegeben. Das einstweilige Verfahren betraf einen Forschungszugang nach dem Digital Services Act. Es berichtet beck aktuell.

Konkret hatte der Richter in dem Eilverfahren X dazu verpflichtet, Democracy Reporting International einen zeitlich befristeten, unbeschränkten Forschungszugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X nach Artikel 40 Abs. 12 Digital Services Act (DSA) zu gewähren (vgl. Meldung vom 11. Februar 2025).

Gegen die Entscheidung hatte die Plattform Widerspruch eingelegt und den zuständigen Richter des Landgerichts (LG) Berlin II wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Dem Befangenheitsantrag gab das Gericht nun statt, da der Richter als Referendar bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. tätig gewesen ist, die das Verfahren aufseiten von Democracy Reporting International unterstützt hatte.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7710:

https://www.urheberrecht.org/news/7710/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.