BND-Gesetz vor EGMR
Die Nichtregierungsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und Reporter ohne Grenzen e.V. haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde erhoben. Auslöser ist ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Gericht die weitere verfassungsrechtliche Überprüfung des BNDG ablehnte. Es berichtet beck aktuell.
Die gegen die Novelle des BNDG aus dem Jahr 2021 erhobene Verfassungsbeschwerde hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, nachdem es zuvor weite Teile der alten Fassungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die Organisationen rügen nun die Verletzung des Rechts auf Privatleben (Art. 8 EMRK) sowie der Pressefreiheit (Art. 10 EMRK). Aus journalistischer Perspektive sei am BNDG insbesondere kritikwürdig, dass dieses eine umfassende Überwachung von Medienschaffenden ermögliche. Dies stehe im Widerspruch zu den Gewährleitungen der EMRK.
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