Strenge Prüfpflichten für Journalist*innen, wenn die Berichterstattung auf Hackerdaten beruht
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27.3.2025 entschieden, dass Journalist*innen ihre Quellen besonders sorgfältig prüfen müssen, wenn die Berichterstattung über rechtsextremistische Inhalte eines Chatverlaufs auf einer von einem Hacker erstellten html-Datei beruht (16 U 9/23), Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Konkret ging es um zwei Artikel aus dem Jahr 2018, die Zitate aus Facebook-Chatprotokollen mit extremistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen einer namentlich genannten Person enthielten. Die betroffene Person bestritt, diese Äußerungen getätigt zu haben und klagte auf Unterlassung.
Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main der Klage nur zu einem geringen Teil stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen hatte (2-03 O 344/19), gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der Klage nunmehr weitgehend statt. Die Autorin der Artikel habe nicht nachweisen können, dass die zitierten Äußerungen tatsächlich von dem Mann stammten. Die von ihr gemachten Angaben zu ihrer Quelle waren insgesamt zu vage gewesen, um die Zuverlässigkeit der Quelle beurteilen zu können. Dabei sei zu berücksichtigen, dass im vorliegenden Fall erhöhte Anforderungen an die Überprüfung der Authentizität der Quelle zu stellen seien, da die Datei durch eine Straftat durch einen Hacker erlangt worden sei.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7749:
https://www.urheberrecht.org/news/7749/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.