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04.04.2025; 18:18 Uhr
EuGH-Generalanwalt: Entzug der Sendelizenz für den Radiosender »Klubrádió« in Ungarn verstößt gegen EU-Recht
Schlussanträge zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in der Rechtssache C-92/23

Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hält es nach seinen am 3.4.2025 veröffentlichten Schlussanträgen für unionsrechtswidrig, dass Ungarn dem Radiosender »Klubrádió« die Verlängerung des Vertrags über die Nutzung einer Funkfrequenz verweigert und ihn von der Ausschreibung für diese Funkfrequenz ausgeschlossen hat (C-92/23). 

Der unabhängige und regierungskritische Radiosender hatte 2014 mit dem ungarischen Medienrat einen neuen Siebenjahresvertrag über die Nutzung einer Funkfrequenz abgeschlossen. Danach wurde der Vertrag nicht verlängert. Der Medienrat begründete dies damit, dass »Klubrádió« zweimal gegen die Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequote verstoßen habe. Die Frequenz wurde neu ausgeschrieben. Die Bewerbung von »Klubrádió« dafür wurde für ungültig erklärt. Grund dafür seien Fehler im Programmplan und ein negatives Eigenkapital des Radiosenders in den letzten fünf Jahren vor Einreichung der Bewerbung.

Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Ungarn damit gegen seine Verpflichtungen aus dem Rechtsrahmen der Union für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste verstoßen hat, und hat deshalb eine Vertragsverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben (C-92/23). Der Generalanwalt trägt nun vor, dass der Medienrat mit seiner ablehnenden Entscheidung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen habe und schlägt dem Gerichthof daher vor, der Klage der Kommission stattzugeben.

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