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17.04.2025; 12:08 Uhr
Einbindung der ARD-Mediathek in Joyn war unzulässig
Entscheidung des LG Köln

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 15. April entschieden, dass die Einbindung der kompletten ARD-Mediathek in das Streaming-Angebot Joyn der ProSiebenSat.1-Gruppe unzulässig war (14 O 82/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies berichtete kürzlich das Branchenmagazin DWDL. 

ProSiebenSat.1 hatte im Februar 2025 die Mediatheken von ARD und ZDF in seinen Streamingdienst Joyn integriert. Die öffentlich-rechtlichen Sender gingen daraufhin juristisch gegen das private Medienhaus vor. Sie sind der Auffassung, dass ihre Mediatheken nicht einfach ohne ihre Zustimmung in den privaten Streamingdienst integriert werden dürfen. Das Landgericht Köln schloss sich dieser Auffassung an und gab der Klage der ARD statt. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand das Datenbankherstellerrecht.

ProSiebenSat.1 prüft nun weitere rechtliche Schritte. Der Medienkonzern ist nach wie vor der Auffassung, dass »eine rechtliche Grundlage für die Einbindung von Mediatheken-Inhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Joyn besteht«.

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[IUM/fh]

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