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02.05.2025; 21:37 Uhr
BND-Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comic-Autor für Presse nicht zugänglich
Urteil des BVerwG

Das BVerwG hat mit Urteil vom 30.4.2025 entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) einem Journalisten den Zugang zu Akten über die frühere Zusammenarbeit des BND mit dem Comic-Autor Rolf Kauka bzw. dem Kauka-Verlag (»Fix und Foxi«) verweigern darf (BVerwG 10 A 1.24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des BVerwG hervor.

Der BND hatte auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes (BArchG) nur teilweise Einsicht in die begehrten Unterlagen gewährt. Zur Begründung berief er sich auf zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie des Schutzes der Identität der bei ihm beschäftigten Personen. Der Journalist der Bild-Zeitung erhob daraufhin Klage.

Im Klageverfahren hat das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde des BND eine Sperrerklärung für die Akten abgegeben, sodass das Verfahren an den Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts zur Entscheidung nach § 99 VwGO abgegeben werden musste. Der Fachsenat hat die Sperrerklärung bestätigt. Auf dieser Grundlage hat das Gericht die Klage abgewiesen.

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