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23.05.2025; 17:11 Uhr
Stefan Gelbhaar/Klara Schedlich
Entscheidung des LG Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat seine einstweilige Verfügung bestätigt (324 O 53/25). Demnach darf die Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich bestimmte Aussagen über ihren Parteikollegen Stefan Gelbhaar nicht wiederholen. Darüber berichtet LTO.

In dem Verfahren ging es um Aussagen, die Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender RBB gemacht hatte. Der Sender hatte daraus zitiert. Gegenstand der Berichterstattung waren vermeintliche Belästigungsvorwürfe. Nachdem Zweifel an der Identität einer der Frauen aufgekommen waren, die gegenüber dem Sender Vorwürfe gegen Gelbhaar erhoben hatten, zog der Sender im Januar Teile seiner Berichterstattung zurück (siehe schon Meldung vom 27. Februar 2025).

Der aktuelle Hamburger Prozess drehte sich ausschließlich um die Aussagen von Schedlich. Das Gericht untersagte der Politikerin unter anderem eine Äußerung, in der es hieß, Gelbhaar habe Schedlich regelmäßig Nachrichten geschrieben. Dadurch würde nämlich der Eindruck entstehen, der Kontakt sei einseitig von Gelbhaar ausgegangen, obwohl dieser tatsächlich im Rahmen einer längeren, wechselseitigen Unterhaltung erfolgte.

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