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06.06.2025; 19:12 Uhr
Hoch­was­ser-­Vi­deo urheberrechtlich geschützt
Entscheidung des LG Frankfurt a.M.

Smartphone-Aufnahmen von Naturereignissen können urheberrechtlich geschützt sein. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main laut einem Bericht von beck-aktuell vom 6. Juni 2025 entschieden (2-06 O 299/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Im konkreten Fall ging es um eine private Videoaufnahme eines Hochwassers in Baden-Württemberg, deren ausschließliche Nutzungsrechte der Ersteller einer Nachrichtenagentur eingeräumt hatte. Später bot ein anderes Medienunternehmen entgeltlich Standbilder aus dem Video an. Die Nachrichtenagentur klagte daraufhin vor dem Landgericht Frankfurt am Main – und bekam Recht.

Nach Auffassung des Gerichts genießt die Videoaufnahme zwar keinen urheberrechtlichen Schutz als Filmwerk, da es sich um eine einfache Echtzeitaufnahme handelt. Das Handy-Video sei jedoch als Laufbild urheberrechtlich geschützt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/fh]

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