MABB muss ARTE schon Nachmittags im analogen Kabel zeigen
Die Bundesländer Berlin und Brandenburg müssen den deutsch-französischen Kulturkanal ARTE in Zukunft schon Nachmittags im analogen Kabelnetz ausstrahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG) am 25.7.2002 auf Antrag des in Straßburg ansässigen Senders. Die Richter verpflichteten die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) dazu, mit entsprechenden Maßnahmen sicherzustellen, dass ARTE ohne Einschränkungen bereits in der Zeit von 14 Uhr bis 19 Uhr über das analoge Kabelnetz empfangen werden könne. Bisher wird auf der entsprechenden Frequenz in dieser Zeit der Kinderkanal ausgestrahlt. Das VG begründete sein Urteil damit, dass ARTE nach dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ein vorrangig zu verbreitendes, gebührenfinanziertes öffentlich-rechtliches Programm sei. Die MABB genüge dieser Verbreitungspflicht auch nicht dadurch, dass ARTE in der Zeit von 14 Uhr bis 19 Uhr im Kabel digital empfangbar sei. Die Richter wiesen darauf hin, der derzeit noch überwiegende Teil der Fernsehzuschauer halte nur analoge Empfangsgeräte bereit. Die MABB als zuständige Behörde dürfe die Zuschauer nicht zu einer technischen Nachrüstung zwingen, wenn sie das zu verbreitende Programm vollständig sehen wollten. Nach dem Gesetz sei es vielmehr Sache der Betreiber der Kabelnetze, auf eigene Kosten sicherzustellen, dass vorrangig einzuspeisende Programme auch tatsächlich empfangen werden könnten. Die MABB kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
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