Correctiv verliert gegen Vosgerau
Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Urteil vom 16. September 2025 entschieden, dass dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau wegen zweier Passagen des Correctiv-Berichts »Geheimplan gegen Deutschland« ein Unterlassungsanspruch gegen Correctiv zusteht (27 O 135/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Meldung auf beck-aktuell hervor.
Das Medienhaus hatte im Januar 2024 über ein Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023 berichtet, bei dem Vosgerau einen Vortrag gehalten hatte. In dem Artikel hieß es: »Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf Correctiv-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später.« Gegen den Bericht wehrte sich Vosgerau zunächst im Eilrechtsschutz vor dem LG Hamburg, erhielt aber nur in einem Punkt Recht. Die Beschwerde hiergegen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg blieb erfolglos.
Danach reichte Vosgerau Hauptsacheklage beim LG Berlin II ein. Das Gericht bestätigte nun den Unterlassungsanspruch Vosgeraus gegen die betreffenden Passagen. Die erste Äußerung sei mehrdeutig. Sie könne so verstanden werden, dass Vosgerau gesagt habe, alle Wählerinnen türkischer Herkunft könnten sich grundsätzlich keine unabhängige (politische) Meinung bilden. Zwischen den Parteien sei aber unstreitig, dass Vosgerau eine solche Aussage in Potsdam nie getätigt habe, so das LG. Auch die zweite Behauptung sei unzulässig. Schließlich sei Vosgerau der Satz in seiner Endfassung gar nicht vorgehalten worden.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7834:
https://www.urheberrecht.org/news/7834/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.