Klage gegen den Rundfunkbeitrag
Eine Frau aus Bayern hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) gegen den Beitragsbescheid des Bayerischen Rundfunks (BR) geklagt, wie unter anderem LTO berichtet.
Ihrer Auffassung nach fehlt es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Meinungsvielfalt und er sei zu staatsnah. Sie spricht daher von einem »strukturellen Versagen«. Vor dem VG München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die Klägerin bislang keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jedoch die Revision der Frau wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Entscheidung soll am 15. Oktober 2025 verkündet werden.
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